Verfasst am 03.10.2009, 15:49:46 Uhr

Hallo Disi,
das klingt ja gar nicht o gut, was Du da schreibst. Wenn Du aber noch 6 Monate Garantie hast würde ich das schon darüber regeln lassen. Wenn die Hersteller Garantie ausgelaufen sein sollte, bleibt ja noch die 2 jährige Gewährleistung beim Händler, denke ich mal. Also Wenn Canon das nicht mehr in die Garantie nimmt, dann gehe ich davon aus, dass das nun der Händler regeln muss, schließlich sieht das bei dem Schaden nicht nach Deinem Verschulden aus und da muss der Händler herhalten.
Das ist natürlich keine Rechstberatung, aber ich denke der Händler wird jetzt Dein Ansprechpartner sein und muss ggf. Nachbesserung leisten.
Gruß Andy



Ausrüstung:
Spiegelreflexkamera Nikon D80,
Spiegelreflexkamera Nikon D90,
Nikon DX 18-135mm 1:3,5-5,6G,
Nikon DX 55-200mm VR 1:4-5,6G
Nikon AF Nikkor 50mm f/1.8D
Stativ: Giottos MTL 3271 B + 3-Wege-Kopf Giottos-MH5001
Blitz: Nikon Speedlight SB-900

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